Allgemeines zum Wesenstest:
Wie das Verhalten des Hundes in einer bestimmten Situation bewertet wird kann je nach Prüfer unterschiedlich sein. Auch was zum Prüfungsinhalt gehört ist vom jeweiligen Prüfer abhängig.
Warum gibt es einen Wesenstest?
Der Hundebesitzer kann von bestimmten Auflagen befreit werden (z.B. Leinen – und Maulkorbpflicht), wenn er einen bestandenen Wesenstest nachweisen kann.
Mit dem Wesenstest wird das Hundewesen in Bezug auf ein gesteigertes Aggressionsverhalten geprĂĽft und ob dadurch eine Gefahr von ihm ausgeht.
Einen Wesenstest zu absolvieren und bei den zuständigen Behörden nachzuweisen, ist Aufgabe des Hundehalters, jedoch frühestens mit 15 Monaten. Im Idealfall wird der Hundehalter bei Anmeldung des Hundes darüber informiert, wann der Wesenstest stattfinden sollte. Ein Negativzeugnis wird bis dahin befristet ausgestellt. Je nach Bundesland muss der Test wiederholt werden oder nur einmal durchgeführt werden.
Von dem Sachverständigen kann bei bestehendem Zweifel an der Gefährlichkeit des Hundes ein weiterer Test beantragt werden, ebenso kann ein weiterer Sachverständiger bei einem wiederholten Test hinzugezogen werden. Bei der entsprechenden Behörde können dazu Informationen eingeholt werden.
Mein Angebot an Sie und Ihren Hund:
Steht Ihr Hund der Rasse wegen von Geburt an auf der Liste oder ist durch einen Vorfall darauf gelandet?
Ich unterstütze Sie gerne dabei, Sie und Ihren Hund auf den Wesenstest vorzubereiten. Ebenso möchte ich Sie für den Sachkundenachweis (Theorietest) fit machen.